Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Ehrenzeichengesetz
BayEzGArt 1 Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten
Stand: 25.08.2026
Als Zeichen ehrender Anerkennung und öffentlicher Würdigung für hervorragende Verdienste verleiht der Ministerpräsident Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt und für Verdienste um Frieden und Verteidigung.