Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz
BayEbFöGArt 14 Verordnungsermächtigung
Stand: 25.08.2026
Die Staatsregierung wird ermächtigt, die nach diesem Gesetz dem Staatsministerium übertragenen Zuständigkeiten durch Rechtsverordnung auf eine andere Behörde zu übertragen.