Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
BayEUGArt 79 Kommunale Medienzentren
Stand: 25.08.2026
Die von den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden errichteten und unterhaltenen kommunalen Medienzentren versorgen die Schulen und die außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben.