Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
BayEUGArt 125 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Art. 122 Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.