Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Datenschutzgesetz
BayDSGArt. 36 Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen
Stand: 25.08.2026
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. Art. 12 Abs. 2 gilt für die zur Entgegennahme dieser Meldungen betraute Stelle entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 36 BayDSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Ansbach, 11.03.2025 – AN 17 K 24.224Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.