Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Datenschutzgesetz
BayDSGArt 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Stand: 25.08.2026
In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.