Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Disziplinargesetz
BayDGArt. 55 Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren
Stand: 25.08.2026
Art. 25 gilt entsprechend; an offenkundig unrichtige Feststellungen im Sinn des Art. 25 Abs. 1 ist das Gericht nicht gebunden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 55 BayDG →
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- VGH Bayern, 06.03.2024 – 16a D 22.422Zitiert von 1
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