Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur beruflichen Grundbildung in Bayern

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Stand: 25.08.2026

Bayern

Auf Grund des Art. 17 Abs. 2 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1986 (GVBl S. 192, BayRS 2236-1-1-K) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr folgende Verordnung:

§ 1