Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur beruflichen Grundbildung in Bayern
BayBildGrundV§ 1 Einführung der beruflichen Grundbildung
Stand: 25.08.2026
In den in den §§ 3 bis 14 genannten Berufsfeldern ist für die aufgelisteten Ausbildungsberufe berufliche Grundbildung eingeführt.