Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Biergartenverordnung
BayBiergV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung regelt die zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlichen Anforderungen für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung, soweit nicht weitergehende Regelungen als nach § 2 Abs. 2 bestehen.