Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die polizeiliche Vorführung von Untersuchungs- und Strafgefangenen vor den Gerichten in Ulm und Neu-Ulm Vom 29. April/17. Mai 1965

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Art 5

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayBWGefVorfVwAbk/5#abs-1 (1) Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. Juli 1965 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayBWGefVorfVwAbk/5#abs-2 (2) Gleichzeitig wird die Vereinbarung zwischen der Polizeidirektion Ulm und der Stadtpolizei Neu-Ulm vom 21. Februar 1963 betreffend die polizeiliche Vorführung von Gefangenen vor den Gerichten in Ulm und Neu-Ulm gegenstandslos.

Art 4