Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Bildung der Wahlorgane für die Wahl zum Deutschen Bundestag
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Stand: 25.08.2026
Auf Grund von § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 und 2 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung: