Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesstraße 30 zwischen Neu-Ulm und Ulm-Wiblingen Vom 16. März/7. April 1981
BayB30_VwAbkArt 2
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayB30_VwAbk/2#abs-1 (1) Art und Umfang der polizeilichen Befugnisse der Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg im Übertragungsbereich bestimmen sich nach bayerischem Landesrecht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayB30_VwAbk/2#abs-2 (2) Die zuständigen Polizeibehörden des Freistaates Bayern sind nach Maßgabe des bayerischen Rechts gegenüber den baden-württembergischen Polizeidienststellen zur Erteilung von fachlichen Weisungen befugt, soweit diese polizeiliche Maßnahmen im Übertragungsbereich betreffen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayB30_VwAbk/2#abs-3 (3) Die Dienstaufsicht bleibt unberührt.