Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesstraße 30 zwischen Neu-Ulm und Ulm-Wiblingen Vom 16. März/7. April 1981

BayB30_VwAbk

Art 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayB30_VwAbk/1#abs-1 (1) Der Freistaat Bayern überträgt die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der über das Gebiet der Stadt Neu-Ulm führenden Bundesstraße 30 (Ulm–Friedrichshafen) zwischen km 33,280/Netzknoten 7625073 und km 33,805/Netzknoten 7625074 (Übertragungsbereich) auf das Land Baden-Württemberg. Werden bei einer Neuvermessung andere Kilometerwerte festgestellt, so treten diese anstelle der in Satz 1 angegebenen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayB30_VwAbk/1#abs-2 (2) Das Land Baden-Württemberg nimmt diese Aufgaben durch die Landespolizei wahr.

Art 2