nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 BayB30_VwAbk (Bayern)

Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesstraße 30 zwischen Neu-Ulm und Ulm-Wiblingen Vom 16. März/7. April 1981

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Freistaat Bayern überträgt die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der über das Gebiet der Stadt Neu-Ulm führenden Bundesstraße 30 (Ulm–Friedrichshafen) zwischen km 33,280/Netzknoten 7625073 und km 33,805/Netzknoten 7625074 (Übertragungsbereich) auf das Land Baden-Württemberg. Werden bei einer Neuvermessung andere Kilometerwerte festgestellt, so treten diese anstelle der in Satz 1 angegebenen.

(2) Das Land Baden-Württemberg nimmt diese Aufgaben durch die Landespolizei wahr.