Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Anerkennungsverordnung
BayAnerkV§ 20 Erstmalige Überprüfung von Anerkennungen
Stand: 25.08.2026
Anerkennungen als Kurort oder Luftkurort, die am 1. Oktober 2016 länger als zehn Jahre zurückliegen, sind anlässlich der nächsten periodischen Überprüfung der Klimaanalyse bzw. Klimabeurteilung erstmals entsprechend § 14 zu überprüfen.