Gesetze / Landesrecht Bayern / BayAgrarWiG · GVBl. S. 938, BayRS 787-1-L

Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes

12 Normen · Ausgangsfassung vom 08.12.2006 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
Art. 9 — Beratung1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Art. 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
  3. Art. 2 Anwendungsbereich
  4. Art. 3 Selbsthilfeeinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse
  5. Art. 4 Staatliche Anerkennung
  6. Art. 5 Übertragung von Aufgaben
  7. Art. 6 Erstattung von Aufwendungen für übertragene Aufgaben
  8. Art. 7 Förderfähige Maßnahmen in der Landwirtschaft sowie im ländlichen Raum
  9. Art. 8 Bildung
  10. Art. 9 Beratung
  11. Art. 10 Zuständigkeiten, Ermächtigungen
  12. Art. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  13. Art. 12 (aufgehoben)
  14. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 76 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.