Gesetze / Landesrecht Bayern / BayAgrarWiG · GVBl. S. 938, BayRS 787-1-L
Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes
12 Normen · Ausgangsfassung vom 08.12.2006 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art. 9 — Beratung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Selbsthilfeeinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse
- Art. 4 Staatliche Anerkennung
- Art. 5 Übertragung von Aufgaben
- Art. 6 Erstattung von Aufwendungen für übertragene Aufgaben
- Art. 7 Förderfähige Maßnahmen in der Landwirtschaft sowie im ländlichen Raum
- Art. 8 Bildung
- Art. 9 Beratung
- Art. 10 Zuständigkeiten, Ermächtigungen
- Art. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Art. 12 (aufgehoben)
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 76 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.