Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 82 Kleine Leistungsnachweise
Stand: 25.08.2026
In den Pflichtfächern sind mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu erbringen. Abweichend von Satz 1 sind im Fach „Produktion und Betriebsführung“ keine kleinen Leistungsnachweise zu erbringen.