Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 76 Berufsbezeichnung, Urkunden
Stand: 25.08.2026
Studierende, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten neben dem Abschlusszeugnis eine Urkunde nach dem Muster des Staatsministeriums. Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Wirtschafter oder Staatlich geprüfte Wirtschafterin für
1. Gartenbau, Fachgebiet Zierpflanzenbau/Management und Gestaltung,
2. Gartenbau, Fachgebiet Staudengärtnerei/Management und Gestaltung,
3. Gartenbau, Fachgebiet Gemüsebau,
4. Garten- und Landschaftsbau,
5. Garten- und Landschaftsbau, Fachgebiet Management und Gestaltung,
6. ökologischen Landbau,
7. Milchwirtschaft und Molkereiwesen oder
8. Milchwirtschaftliches Laborwesen“
zu führen. Die Berufsbezeichnung kann jeweils mit oder ohne den Zusatz „Bachelor Professional in Agrarwirtschaft“ geführt werden.