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BayAgrSchO

§ 71 Prüfungsfächer, Prüfungsverfahren

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/71#abs-1 (1) In der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sowie in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachgebiet Management und Gestaltung wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:

1.

Baubetrieb

a) schriftlich

b) praxisbezogene Aufgabe nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Produktion, Dienstleistung und Vermarktung“

180 Minuten

2.

Betriebswirtschaft und Marketing (schriftlich)

180 Minuten

3.

Betriebsführung

Betriebsbeurteilung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“

4.

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

a) schriftlich

b) praktische Ausbildungseinheit mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“

c) Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

150 Minuten

In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 stehen je zwei Themen zur Wahl.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/71#abs-2 (2) In der Fachrichtung Gartenbau, Fachgebiet Zierpflanzenbau/Management und Gestaltung und Fachgebiet Staudengärtnerei/Management und Gestaltung wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:

1.

Produktion

a) schriftlich

b) praxisbezogene Aufgabe nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Produktion, Dienstleistung und Vermarktung“

180 Minuten

2.

Betriebswirtschaft und Marketing (schriftlich)

180 Minuten

3.

Betriebsführung

Betriebsbeurteilung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“

4.

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

a) schriftlich

b) praktische Ausbildungseinheit mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“

c) Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

150 Minuten

In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 stehen je zwei Themen zur Wahl.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/71#abs-3 (3) In der Fachrichtung Gartenbau, Fachgebiet Gemüsebau wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:

1.

Produktion

a) schriftlich

b) praxisbezogene Aufgabe nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Produktion, Dienstleistung und Vermarktung“

180 Minuten

2.

Betriebswirtschaft und Marketing (schriftlich)

180 Minuten

3.

Betriebsführung

Betriebsbeurteilung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“

4.

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

a) schriftlich

b) praktische Ausbildungseinheit mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“

c) Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

150 Minuten

In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 stehen je zwei Themen zur Wahl.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/71#abs-4 (4) In der Fachrichtung ökologischer Landbau wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt:

1.

Ökologischer Pflanzenbau nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil Produktions- und Verfahrenstechnik

(schriftlich)

180 Minuten

2.

Ökologische Tierhaltung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil Produktions- und Verfahrenstechnik

(schriftlich)

180 Minuten

3.

Betriebsführung und -entwicklung

Wirtschafterarbeit

4.

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

(schriftlich)

150 Minuten

In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 stehen je zwei Themen zur Wahl. Die Wirtschafterarbeit umfasst die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Analyse sowie die Optimierung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines wesentlichen Betriebszweiges. Die Wirtschafterarbeit findet im dritten Semester statt und ist am Freitag der vierten Kalenderwoche abzugeben.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/71#abs-5 (5) In der Fachrichtung Milchwirtschaft und Molkereiwesen wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt:

1.

Ressourcenoptimierte Prozesstechnologie

schriftlich

180 Minuten

2.

Angewandte Produktionstechnologien und Qualitätssicherungskonzepte

Arbeitsprojekt nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Prozess- und Verfahrenstechnik“

3.

Betriebswirtschaftslehre und ressourcenorientiertes Prozesscontrolling

schriftlich

180 Minuten

4.

Rechnungswesen und ressourcenorientiertes Prozesscontrolling

Betriebswirtschaftliche Situationsanalyse nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“

5.

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

a) schriftlich

b) praktische Ausbildungssituation mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“

c) Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

150 Minuten

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/71#abs-6 (6) In der Fachrichtung Milchwirtschaftliches Laborwesen wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt:

1.

Untersuchungsmanagement und Prozessoptimierung

a) schriftlich

b) Arbeitsprojekt nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Untersuchungs- und Labortechnik“

120 Minuten

2.

Analytische und produktionsbegleitende Qualitätssicherung

schriftlich

60 Minuten

3.

Betriebswirtschaft, Informationsmanagement und betriebliches Qualitätsmanagement

a) schriftlich

b) betriebsbezogene Situationsaufgabe nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Labor- und Unternehmensführung“

180 Minuten

4.

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

a) schriftlich

b) praktische Ausbildungssituation mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“

c) Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

150 Minuten

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