Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 60 Berufsbezeichnung, Urkunden, Berechtigungen, Fachhochschulreife
Stand: 01.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/60#abs-1 (1) Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Fachakademie den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ oder „Staatlich geprüfter Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“. Die Berufsbezeichnung kann mit oder ohne den Zusatz „Bachelor Professional in Wirtschaft“ geführt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/60#abs-2 (2) Studierende, die die Fachakademie erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten ein Abschlusszeugnis sowie eine Urkunde über die erworbene Berufsbezeichnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/60#abs-3 (3) Mit dem Besuch der Fachakademie wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht.