Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 48 Große Leistungsnachweise
Stand: 25.08.2026
In allen Pflicht- und Zusatzfächern mit einer Wochenstunde ist mindestens ein großer Leistungsnachweis, in allen übrigen Pflicht- und Zusatzfächern sind in jedem Schuljahr mindestens zwei große Leistungsnachweise zu erbringen.