Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung

BayAgrSchO

§ 130 Berufsbezeichnung, Urkunden

Stand: 25.08.2026

Bayern

Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Berufsfachschule den Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Agrartechnischer Assistent“ oder „Staatlich geprüfte Agrartechnische Assistentin“ mit Angabe der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunkts. Studierende, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis sowie eine Urkunde über die erworbene Berufsbezeichnung.

§ 129 § 131