Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 119 Kleine Leistungsnachweise
Stand: 25.08.2026
In jedem Schuljahr wird in jedem Pflichtfach mindestens ein kleiner Leistungsnachweis durchgeführt. Kleine Leistungsnachweise können auch in Form von Versuchs- oder Analysenauswertungen erbracht werden.