Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 118 Große Leistungsnachweise
Stand: 25.08.2026
In jedem Schuljahr wird in jedem Pflichtfach mindestens ein großer Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Schulaufgabe durchgeführt. In Fächern mit praktischem Unterricht kann an die Stelle einer schriftlichen Schulaufgabe eine praktische Schulaufgabe treten.