Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung

BayAgrSchO

§ 118 Große Leistungsnachweise

Stand: 25.08.2026

Bayern

In jedem Schuljahr wird in jedem Pflichtfach mindestens ein großer Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Schulaufgabe durchgeführt. In Fächern mit praktischem Unterricht kann an die Stelle einer schriftlichen Schulaufgabe eine praktische Schulaufgabe treten.

§ 117 § 119