Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 117 Zugangsvoraussetzungen und Mitteilungspflichten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/117#abs-1 (1) Die Aufnahme in die Berufsfachschule setzt voraus, dass der Bewerber
1. über einen mittleren Schulabschluss verfügt,
2. die nötige gesundheitliche Eignung besitzt,
3. bei Minderjährigkeit eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegt und
4. einen von der Schule geforderten Beitrag für die Haftpflichtversicherung entrichtet hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/117#abs-2 (2) Studierende sollen eine Schwangerschaft unverzüglich der Schulleitung mitteilen, damit sie zum Schutz der Gesundheit von der Teilnahme an gefährdenden Lehrveranstaltungen befreit werden können.