Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung

BayAgrSchO

§ 115 Bildungsziele

Stand: 25.08.2026

Bayern

Im Rahmen des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Schulen (Art. 1 BayEUG) sowie des gemeinsamen Bildungsauftrags der Schulen gemäß § 2 hat die Berufsfachschule die Aufgabe, den Studierenden das erforderliche Wissen und Können zu vermitteln, damit sie in den Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft technische Arbeiten in Laboratorien sowie auf Prüf- und Versuchsfeldern nach Anweisung selbständig ausführen können. Die Ausbildung darf nicht nach betrieblichen Sonderbedürfnissen ausgerichtet werden.

§ 114 § 116