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# § 115 BayAgrSchO (Bayern) — Bildungsziele

Bayerische Agrarschulordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Rahmen des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Schulen (Art. 1 BayEUG) sowie des gemeinsamen Bildungsauftrags der Schulen gemäß § 2 hat die Berufsfachschule die Aufgabe, den Studierenden das erforderliche Wissen und Können zu vermitteln, damit sie in den Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft technische Arbeiten in Laboratorien sowie auf Prüf- und Versuchsfeldern nach Anweisung selbständig ausführen können. Die Ausbildung darf nicht nach betrieblichen Sonderbedürfnissen ausgerichtet werden.

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Zitiervorschlag: § 115 BayAgrSchO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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