Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem Seligenstädter Kreuz (A 45/A 3)
BayA_45_A3_VerkVwAbkArt 6
Stand: 25.08.2026
Das Verwaltungsabkommen tritt am 1. September 1978 in Kraft.