Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem Seligenstädter Kreuz (A 45/A 3)
BayA_45_A3_VerkVwAbkArt 5
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayA_45_A3_VerkVwAbk/5#abs-1 (1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragschließenden Teile jeweils zum Ende des Kalenderjahres, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 1978 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayA_45_A3_VerkVwAbk/5#abs-2 (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.