Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem Seligenstädter Kreuz (A 45/A 3)
BayA_45_A3_VerkVwAbkArt 2
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayA_45_A3_VerkVwAbk/2#abs-1 (1) Art und Umfang der polizeilichen Befugnisse der hessischen Polizeidienstkräfte im Übertragungsbereich bestimmen sich nach bayerischem Landesrecht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayA_45_A3_VerkVwAbk/2#abs-2 (2) Die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern sind nach Maßgabe des bayerischen Rechts gegenüber den hessischen Polizeidienststellen und Polizeidienstkräften zur Erteilung von Sachweisungen befugt, soweit diese polizeiliche Maßnahmen im Übertragungsbereich betreffen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayA_45_A3_VerkVwAbk/2#abs-3 (3) Die Dienstaufsicht bleibt unberührt.