Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern
BayAPOFspl§ 14 Prüfungsblätter
Stand: 25.08.2026
Die von den Prüfern festgesetzten Einzelnoten sind in Prüfungsblätter einzutragen und von den Prüfern zu unterzeichnen. Diese Prüfungsblätter sind von der Technischen Universität München zu den Prüfungsakten zu nehmen.