Die von den Prüfern festgesetzten Einzelnoten sind in Prüfungsblätter einzutragen und von den Prüfern zu unterzeichnen. Diese Prüfungsblätter sind von der Technischen Universität München zu den Prüfungsakten zu nehmen.
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Die von den Prüfern festgesetzten Einzelnoten sind in Prüfungsblätter einzutragen und von den Prüfern zu unterzeichnen. Diese Prüfungsblätter sind von der Technischen Universität München zu den Prüfungsakten zu nehmen.