Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes
BayAGTierGesGArt. 2 (aufgehoben)
Für Art. 2 BayAGTierGesG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.