Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn A6 Heilbronn–Nürnberg Vom 13. Mai/9. Juni 1980

BayA6_VerkVwAbk

Art 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayA6_VerkVwAbk/2#abs-1 (1) Art und Umfang der polizeilichen Befugnisse der baden-württembergischen Polizeibeamten im Übertragungsbereich bestimmen sich nach bayerischem Landesrecht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayA6_VerkVwAbk/2#abs-2 (2) Die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern sind nach Maßgabe des bayerischen Rechts gegenüber den baden-württembergischen Polizeidienststellen und Polizeibeamten zur Erteilung von fachlichen Weisungen befugt, soweit diese polizeiliche Maßnahmen im Übertragungsbereich betreffen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayA6_VerkVwAbk/2#abs-3 (3) Die Dienstaufsicht bleibt unberührt.

Art 1 Art 3