Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
BaugeräteFAusbV 1997§ 11 Inkrafttreten
Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.