Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 § 6 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.