nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 BauZAusbV 2002 — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.