Gesetze / Landesrecht Bayern / Bauvorlagenverordnung
BauVorlV§ 12 Nachweise für Schall- und Erschütterungsschutz
Stand: 25.08.2026
Die Berechnungen müssen den nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften geforderten Schall- und Erschütterungsschutz nachweisen.