Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 81 Einstellung von Arbeiten
Stand: 01.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/81#abs-1 (1) Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder beseitigt, kann die Bauaufsichtsbehörde die Einstellung der Arbeiten anordnen.
Dies gilt auch dann, wenn
1. die Ausführung eines Vorhabens entgegen den Vorschriften des § 74 Absatz 6 und 8 begonnen wurde, oder
2. bei der Ausführung
a) eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens von den genehmigten Bauvorlagen,
b) eines genehmigungsfreigestellten Bauvorhabens von den eingereichten Unterlagen
abgewichen wird, oder
3. Bauprodukte verwendet werden, die entgegen der Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 keine CE-Kennzeichnung oder entgegen § 24 kein Ü-Zeichen tragen, oder
4. Bauprodukte verwendet werden, die unberechtigt mit der CE-Kennzeichnung oder dem Ü-Zeichen (§ 24 Absatz 4) gekennzeichnet sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/81#abs-2 (2) Werden unzulässige Arbeiten trotz einer schriftlich oder mündlich verfügten Einstellung fortgesetzt, kann die Bauaufsichtsbehörde die Baustelle versiegeln oder die an der Baustelle vorhandenen Bauprodukte, Geräte, Maschinen und Bauhilfsmittel in amtlichen Gewahrsam bringen.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 81 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 02.07.2026 – 7 A 38/24Bauuntersagung wegen Abweichung von den genehmigten Bauvorlagen; Feststellungsinteresse bei beabsichtigtem Amtshaftungsprozess Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 18.11.2024 – 2 L 1630/24
- VG Köln, 24.10.2024 – 2 L 1408/24
- VG Köln, 27.01.2023 – 8 L 1867/22
- VG Minden, 08.09.2022 – 9 L 699/22
- VG Köln, 27.05.2025 – 8 L 1036/25
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 81 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.