Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/5#abs-1 (1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen, zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen vorzusehen. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. Soweit erforderliche Flächen nicht auf dem Grundstück liegen, müssen sie öffentlich-rechtlich gesichert sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/5#abs-2 (2) Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein. Sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig frei zu halten. Die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden.
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu § 5 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 28.01.2022 – 1 K 4844/18Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 28.01.2025 – 6 K 5009/23
- VG Köln, 01.07.2025 – 2 K 3385/23
- VG Köln, 01.07.2025 – 2 K 3556/23
- VG Köln, 23.08.2024 – 8 K 6380/21
- VG Köln, 23.02.2021 – 2 K 6495/19
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 7 B 645/26Bauordnungsrecht: Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bei einer Nutzungsuntersagung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 02.07.2026 – 2 L 1329/26Baunachbarrechtlicher Eilantrag gegen Baugenehmigungen zur Errichtung eines Doppelhauses im Innenbereich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 19.05.2026 – 2 K 4945/23
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