Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau

BauKMZStV

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,

und

das Land Berlin,

vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, dieser vertreten durch den Senator für Stadtentwicklung,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

→Art. 1