Gesetze / Batterierecht-Durchführungsgesetz
BattDG§ 48 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
Stand: 07.10.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BattDG/48#abs-1 (1) Folgende Unterlagen sind durch die Wirtschaftsakteure in deutscher Sprache abzufassen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BattDG/48#abs-2 (2) Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1542 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BattDG/48#abs-3 (3) Die Händler müssen nach Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2023/1542 überprüfen, ob die Anleitung und die Informationen, die der Batterie beigefügt sind, in deutscher Sprache abgefasst sind.