Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BZVPol · GVBl.II/12, [Nr. 77]

Verordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten auf die Polizei des Landes Brandenburg (Brandenburgische Beamtenrechtszuständigkeitsverordnung Polizei - BZVPol)

5 Normen · Ausgangsfassung vom 24.08.2012 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Übertragung von Befugnissen nach der Ernennungsverordnung
  2. § 2 Übertragung von Befugnissen nach dem Landesbeamtengesetz
  3. § 3 (aufgehoben)
  4. § 4 Übertragung von Befugnissen nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz
  5. § 5 Übertragung von Befugnissen des Landesdisziplinargesetzes

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 5 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4, 5 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    09.11.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. November 2018 (GVBl.II/18, [Nr. 84])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    08.02.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.02.2017

    §§ 1, 2, 5 geändert; § 3 aufgehoben; § 4 neu gefasst

    GVBl. II 2017, Nr. 08

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).