Gesetze / Bundeszentralregistergesetz
BZRG§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
Stand: 10.06.2019
Die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Eintragungen in der gerichtlichen Erziehungskartei sind in das Erziehungsregister zu übernehmen.