Gesetze / Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung BWaldInvV 4 § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 02.10.2019 bis 01.01.2025. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.