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§ 4 BWaldInvV 4 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung

Historische Fassung: Stand 02.10.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.