Gesetze / Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung BWaldInvV 4 § 1 Zeitpunkt Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 02.10.2019 bis 15.03.2023. Zur aktuellen Fassung → In der Zeit vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 wird eine Bundeswaldinventur durchgeführt. Stichtag für die Auswertung der Daten ist der 1. Oktober 2022.