Gesetze / Bundeswahlgeräteverordnung
BWahlGV§ 1 Zulassungspflicht
Stand: 10.06.2019
Mechanisch oder elektrisch betriebene einschließlich rechnergesteuerte Geräte, die bei Wahlen der Abgabe und Zählung der Wählerstimmen dienen (Wahlgeräte), dürfen bei Wahlen zum Bundestag nur eingesetzt werden, wenn ihre Bauart zugelassen und ihre Verwendung genehmigt ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 BWahlGV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 03.03.2009 – 2 BvC 3/07Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte: Unvereinbarkeit der Bundeswahlgeräteverordnung mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.