Gesetze / Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
BWahlGFristAbkV 2024§ 2 Inkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 28.12.2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.