Gesetze / Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
BWahlGFristAbkV 2024§ 2 Inkrafttreten
Stand: 28.12.2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
BWahlGFristAbkV 2024Stand: 28.12.2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.